impuls 3 // 2018

R E G I O N 1 2 Unerlaubte Werbeanrufe Bei Anruf Lieferantenwechsel Es fängt mit einem dubiosen Anruf an und endet mit einem neuen Strom- oder Gasliefervertrag: Um Kunden zu gewin- nen, gehen einige Energieversorger zwei- felhafte Wege. Auch im Versorgungs­ gebiet der ENERGIE kommt es immer wieder zu Fällen, bei denen zufriedene Kunden überraschende Post von unseri­ ösen Anbietern erhalten. Zuvor hatten Anrufer beispielsweise behauptet, durch einen Lieferantenwechsel lasse sich viel Geld sparen, oder hatten sich mit faden- scheinigen Begründungen Zählernum- mer und Zählerstand erschlichen. Eine andere Masche: Kunden werden von angeblichen Mitarbeitern der ENERGIE angerufen. Das Ziel bleibt das gleiche – dem arglosen Opfer einen ungewollten Anbieterwechsel unterzujubeln. ENERGIE reagiert Auch Hans-Jürgen Leist aus Thüngers- heim kennt das Problem der ungewollten Werbeanrufe. „Ich weiß gar nicht, wie die- se Leute an meine Telefonnummer ge- kommen sind“, betont der freundliche ältere Herr gegenüber der impuls . 20 bis 30 Mal sei er angerufen worden, erzählt er, von ganz verschiedenen Nummern. „Ich habe die Anrufer immer abwimmeln können“, aber schließlich habe seine Frau – vom Anrufer unter Druck gesetzt – die Zählernummer herausgegeben. „Nur Unterlagen zuschicken wollten sie, hieß es“, erinnert sich der Rentner. Doch was dann in der Post lag, war ein neuer Ver- trag von einem unbekannten Lieferanten. Gleichzeitig sei sein eigentlicher Vertrag bei der ENERGIE ganz ohne sein Zutun ge- kündigt worden. Glücklicherweise kontaktiert die ENERGIE im Kündigungsfall die Kunden, um sicher- zustellen, dass der Lieferantenwechsel tat- sächlich gewollt ist. Hans-Jürgen Leist setzte sich daraufhinmit seinem ENERGIE- Kundenberater zusammen. „Wir haben den neuen Vertrag gleich widerrufen“, er- klärt der Thüngersheimer. Doch wie kann man sich gegen unge­ wollte Werbeanrufe zur Wehr setzen? Eugen Wyrwinski, Kundenberater von der ENERGIE, klärt auf: „Verbraucher zu Wer- bezwecken anzurufen, ohne dass diese zuvor ausdrücklich eingewilligt haben, ist verboten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.“ Auf keinen Fall sollte man sich auf ein längeres Gespräch mit den meist gut geschulten Drückern einlassen. Sie sind auf alle Antworten vorbereitet. Da- her gilt: Am besten einfach wieder auf­ legen. Niemals sollte man persönliche Daten wie Kontonummer, Zählernummer oder Zählerstand am Telefon preisgeben. Gemeinsam zur Wehr setzen Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie Hans-Jürgen Leist, kann sich bei einem der ENERGIE-Kundenzentren mel- den. „Betroffene sollten möglichst Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Na- men, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers notieren“, rät Eugen Wyrwinski. Die ENERGIE sammelt alle Beschwerden und versucht, gegen die Missetäter vorzu- gehen. Aber: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind erst einmal gültig. „Wer eine Auftragsbestätigung erhält, obwohl er lediglich der Zusendung von Infomaterial zugestimmt hat, sollte vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Vertragsabschluss umgehend schrift- lich widerrufen“, betont EugenWyrwinski. Übrigens: Als Hans-Jürgen Leist den unge- wollt zugesandten Vertrag genauer unter die Lupe nahm, stellte er fest, dass von der im Gespräch versprochenen Ersparnis keine Rede sein konnte. „Statt 30 Prozent günstiger lagen die Preise hier deutlich höher als die der ENERGIE“, stellt er klar und ergänzt: „Da habe ich mir geschwo- ren, ich wechsele ganz bestimmt nicht.“ Kunden, die sich durch einen Werbeanruf belästigt fühlen, können sich auch direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Das Beschwerdeformular gibt es entweder in den Kundenzentren der ENERGIE oder unter www.bundesnetzagentur.de Beate und Hans- Jürgen Leist sowie ENERGIE-Kunden­ berater Eugen Wyrwinski im Gespräch. Immer mehr Strom- und Gaskunden erleben nach unerlaubten Werbeanrufen eine unangenehme Überraschung: Sie erhalten einen Vertrag von einem unbekannten Energieversorger. Dabei haben sie weder ihrem eigenen Anbieter gekündigt noch die neuen Papiere unterschrieben.

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